Hinweise Bundesdruckerei TSE Zertifikat
Lösung der Deutschen Bundesdruckerei
Die Deutsche Bundesdruckerei hat eine Lösung gefunden wie mit den TSE's der Deutschen Bundesdruckerei weiter vorgegangen werden muss.
Jeder der mit der TSE der Deutschen Bundesdruckerei arbeitet erhält eine Cryptovision TSE 2.0 mit mindestens 5 Jahren Laufzeit.
Wichtig ist
- das neueste Update (1.2.39) installieren
- dann einen Tagesabschluss durchführen
- dann bei der alten TSE einen TSE Export durchführen (der Export kann mehrere Stunden dauern) und die TSE und den TSE Export mindestens 10 Jahre lang aufbewahren.
Wie genau Sie vorgehen müssen sehen Sie auch im Video unter folgendem Link.
Die neue Cryptovision TSE 2.0 erhalten Sie unter folgendem Link.
Neue Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Zertifizierung der TSE der Bundesdruckerei:
Bundesministerium der Finanzen, IV A 4 - S-0319 / 20 / 10002 :009
Schreiben vom 16.03.2023
Verlängerung und Ausdehnung der Übergangsregelung
Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist spätestens ab der Zertifizierung der TSE Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen.
Auch bei TSE, die nach dem 7. Juli 2022 erworben oder eingebaut worden sind, kann die Übergangsregelung in Anspruch genommen werden.
Eine Anzeige der Inanspruchnahme der Verlängerung der Regelung bei dem zuständigen Finanzamt ist nicht erforderlich, soweit die Inanspruchnahme der Übergangsregelung aufgrund des BMF-Schreibens vom 13. Oktober 2022 angezeigt wurde.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der Voraussetzungen (TSE-Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE Modul) für die Inanspruchnahme dieser Übergangsregelung durch eine entsprechende Dokumentation festzuhalten, der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen ist.«
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
2023-03-16-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH-verlaengerung.html
Bundesministerium der Finanzen, IV A 4 - S-0319 / 20 / 10002 :009
Schreiben vom 13.10.2022
Durch das Schreiben wird eine Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul, geschaffen.
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Am 8. Juli 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht, dass die Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH mit Ablauf des 7. Januars 2023 ausläuft. Damit ist ab diesem Zeitpunkt diese TSE keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO.
Hierzu führt das BMF aus:
- Der Austausch der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist umgehend durchzuführen, und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen.
- Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben.
- Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen.
- Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Bundesministerium der Finanzen, IV A 4 - S-0316a / 19 / 10006 :036
Schreiben vom 08.07.2022
Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Auslaufen des Zertifikats BSI-K-TR-0491-2021 der „Bundesdruckerei D-TRUST TSE, Version 1.0“ der cv cryptovision GmbH
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nach § 146a Absatz 3 Satz 2 Abgabenordnung Technische Sicherheitseinrichtungen zu zertifizieren.
Die Technische Sicherheitseinrichtung „Bundesdruckerei D-TRUST TSE, Version 1.0“ der cv cryptovision GmbH hat eine Zertifizierung nach der BSI TR-03153-2, Regelung 1, bis zum 7. Januar 2023 erhalten.
Auf der Internetseite des BSI hat dieses veröffentlicht, dass die Zertifizierung mit Ablauf des 7. Januar 2023 ausläuft:
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.